Eine Rechnung verhühnern kann in der besten Familie vorkommen, darum kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist
eine nette Erinnerung per E-Mail. In den meisten Fällen wird darauf die Rechnung bezahlt und das ist gut so.

Falls nicht, folgt die 1. Mahnung (plus Fr. 10.- Mahngebühr) mit der guten alten Post.
Auch hier stehen die Aussichten auf Bezahlung noch gut.

Sollte auch noch eine zweite und letzte Mahnung (plus noch einmal Fr. 10.- Mahngebühr) per Post fällig werden,
wird’s dem Tropechopf echt mulmig, er spricht leider aus Erfahrung... oft wird dann eben nicht bezahlt.

Dann wird die Betreibung eingeleitet, auch wenn es nur um wenige Franken geht. Siehe Beispiel unten.
Manch einer ist erstaunt, dass der Tropechopf auch wegen wenigen Fränkli eine Betreibung einleitet.
Zuvor versucht der Tropechopf stets wenn irgendwie möglich eine andere Lösung mit dem Schuldner zu finden.
Aber irgendwann ist auch beim Tropechopf die Engels-Geduld zu Ende.

Am Anfang war die Bestellung.
Artikel Fr. 23.20
Porto- und Verpackung Fr. 7.-
macht Fr. 30.20

...doch dann, oje die Person war dreimal nicht zu Hause als der Beamte klingelte, sein Klingeln kostet jedes mal 15.- extra

ZB1
BE 1

...und so werden aus Ursprünglich Fr. 30.20 sagenhafte Fr. 115.20

... und wird auch nach dem Zahlungsbefehl nicht bezahlt, geht es in die nächste Runde.
Fortsetzung der Betreibung. Auch das kostet wieder extra.

Also, lieber Kunde, eine Rechnung beim Tropechopf nicht bezahlen ist wie Hühner klauen!

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